Was ist ein AVGS – und wann ist mein Coaching gefördert?
 

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt werden. Mit einem bewilligten passenden AVGS kann ein entsprechendes Coaching vollständig gefördert werden.

Ob ein AVGS ausgestellt wird, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter. Sie können mich aber auch kontaktieren, wenn Sie noch keinen AVGS haben.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welches Coaching grundsätzlich passen könnte und wie der weitere Ablauf aussieht.

 

 




So läuft die Förderung ab

In fünf Schritten vom Erstgespräch zum Coaching-Start.

Die Förderung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erfolgt in einem klar strukturierten Ablauf, der Ihnen Orientierung und Sicherheit bietet. In fünf Schritten gelangen Sie vom ersten Kontakt bis zum Start Ihres Coachings.

Kostenloses Erstgespräch Wir lernen uns unverbindlich kennen und klären gemeinsam, welches Coaching für Ihre Situation geeignet ist .

Coaching-Bedarf klären Anschließend besprechen wir Ihre aktuelle berufliche Lage und definieren, welche Unterstützung sinnvoll und zielführend ist .

Förderung abstimmen Danach stimmen wir die mögliche Förderung – z. B. über einen AVGS – mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ab .

Bewilligung Die zuständige Stelle entscheidet über die Ausstellung und Bewilligung des AVGS. Bitte beachten Sie, dass kein automatischer Anspruch besteht und die Entscheidung im Ermessen der Behörde liegt .

Coaching starten Sobald der AVGS bewilligt ist, beginnt Ihr Coaching – flexibel online oder vor Ort in Geseke

 

 

 

 

 

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